Verbindungsbusse nach Art. 42 Abs. 4 StGB

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Eine bedingte Geldstrafe wird gestützt auf Art. 42 Abs. 4 StGB praxisgemäss mit einer unbedingten Busse (sog. Verbindungsbusse) verknüpft. Wie hoch darf die Verbindungsbusse sein? Aus BGer 6B_140/2009, E. 3:

Die Höhe der Verbindungsbusse ist im Verhältnis zur bedingten Geldstrafe zu beurteilen und entspricht etwa einem Fünftel. Ein solcher Anteil ist von untergeordneter Bedeutung, stehen ihm doch 4/5 gegenüber. [Hervorhebung durch HZ]

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