Geldstrafe: Mindesthöhe des Tagessatzes

No Comments

Mit Blick auf Art. 34 Abs. 2 StGB hält das Bundesgericht in BGer 6B_610/2009 vom 13.7.2010 fest, dass die Geldstrafe auch bei Mittellosen zur Verfügung stehe. Der Tagessatz dürfe jedoch den Betrag von CHF 10.- nicht unterschreiten, damit die Geldstrafe noch als ernsthafte Sanktion empfunden werden könne.

Verrechnung einer bestrittenen Forderung

No Comments

Ist die Verrechnung bei einer bestrittenen Forderung möglich? Art. 120 Abs. 2 OR sieht zwar die Möglichkeit der Geltendmachung der Verrechnung bei einer solchen Forderung vor. Doch die Wirkung der Verrechnung, nämlich die Tilgung der Schuld, kann nur durch richterliche Klärung herbeigeführt werden. Befindet man sich in einem ordentlichen Verfahren und ist dadurch die eingehende Überprüfung der Verrechnungsforderung möglich, so greift Art. 120 Abs. 2 OR. Nach BGer 5A_313/2010 vom 6.9.2010 (Publikation vorgesehen) ist dies allerdings bei einem summarischen Verfahren wie etwa beim definitiven Rechtsöffnungsverfahren nicht möglich. Denn gerade aufgrund des Verfahrens kann der Richter eine eingehende Überprüfung der bestrittenen Forderung nicht vornehmen. Art. 81 SchKG stellt im Übrigen die Vermutung auf, dass die in Betreibung gesetzte Forderung begründet sei.