Die Zeit als Strafmilderungsfaktor
Apr 26
BGG, Beschwerde in Strafsachen, StGB-AT, StPO, StPO-Maximen Beschleunigungsgebot, Strafmass, Verjährung No Comments
Art. 48 lit. e StGB trägt dem Verjährungsgedanken bei der Strafzumessung Rechnung. Diese Bestimmung hat allerdings nichts mit Verfahrensdauer, mithin mit Beschleunigungsgebot zu tun. Das Bundesgericht erläutert in BGer 6B_1087/2009 vom 15.3.2010 diesen Unterschied:
Der Berücksichtigung von Verfahrensüberlängen liegt der Gedanke zugrunde, dass Strafverfahren für die Betroffenen eine Belastung darstellen, welche durch Verzögerungen unnötig in die Länge gezogen werden. Die Ratio der Verjährung liegt demgegenüber namentlich in der heilenden Wirkung des Zeitablaufs, welche das Strafbedürfnis vermindert. [...]
Verzögerungs- und Verjährungsüberlegungen müssen nicht zusammenfallen. So kann ein weit zurückliegendes Delikt erst kurz vor der Verjährung entdeckt, das Verfahren dann aber sehr rasch durchgeführt werden.
Wie kann nun die lange Verfahrensdauer strafmildernd auswirken? More
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