Betrug durch Schweigen
Jul 04
StGB-BT Arglist, Aufklärungspflicht, Betrug No Comments
Die arglistige Täuschung des Betruges nach Art. 146 StGB setzt in der Regel die “Vorspiegelung [=wahrheitswidrig glaubhaft machen, eine Tatsache sei gegeben] oder Unterdrückung [=wahrheitswidrig glaubhaft machen, eine Tatsache sei nicht gegeben] von Tatsachen” voraus. Problematisch und umstritten ist, inwiefern dieses Element des Betruges durch Schweigen erfüllt werden kann. Dazu aus der Regeste zum BGE 96 IV 145:
Wer beim Verkauf eines Autos verschweigt, dass dieses erhebliche Unfallschäden erlitten hat, und den reparierten Wagen als neuwertig anpreist, begeht eine arglistige Täuschung. More
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