Anfechtbarkeit des summarischen Entscheides der Zentralen Behörde bei der internationalen Rechtshilfe in Zivilsachen

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In BGE 129 III 107 (= Pra 2003 129 683) ging es um die Frage, ob Entscheide der Zentralen Behörde gemäss Haager Übereinkommenvom 18.3.1970 über die Beweisaufnahme im Ausland in Zivil- oder Handelssachen anfechtbar sind. Die Zentrale Behörde (= Kantonsgericht Freiburg) hat nach einer summarischen Prüfung das Rechtshilfegesuch an das örtlich zuständige Richter zur Erledigung weitergeleitet. Der örtlich zuständige Richter hatte die Aufgabe, X. einzuvernehmen. Gegen diesen Entscheid hat X. die Verwaltungsgerichtsbeschwerde eingereicht. Das BGer prüfte das Rechtsmittel auch als staatsrechtliche Beschwerde und kam zum Schluss, dass darauf nicht einzutreten ist. Aus dem Entscheid (E. 1.2.3): More