Haftung für missbräuchliche Prozessführung in der aktienrechtlichen Verantwortlichkeit

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In Anwendung von Art. 717 Abs. 1 und Art. 754 OR stellte sich in BGer 4A_375/2012 vom 20.11.2012 (Publikation vorgesehen) die Frage, ob der Verwaltungsrat die Treuepflicht verletzt, wenn er die Führung eines missbräuchlichen Gerichtsverfahrens veranlasst. Das Bundesgericht hält fest, dass die Führung eines solchen Prozesses die Treuepflicht nach Art. 717 Abs. 1 OR verletzt. Ob die Einleitung des Prozesses jedoch vertretbar war, ist im Einzelfall unter Berücksichtigung der gegebenen Umstände und der Prozessrisiken abzuklären. Das Gesellschaftsinteresse ist für die ex ante Beurteilung von solchen Entscheiden massgebend.