Anklagegrundsatz: Zeitliche Bestimmtheit der Anklage

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In BGer 6B_432/2011 vom 26.10.2011 befasst sich das Bundesgericht mit der zeitlichen Bestimmtheit der Anklage. Es stellt fest, dass eine Zeitangabe von drei Monaten den Anforderungen an die zeitliche Bestimmtheit der Anklage genügt (“1998, vermutlich im Sommer”). Nach Auffassung des BGer ist die Anklage in zeitlicher Hinsicht zwar nicht sehr präzis. More

Recht auf Konfrontation mit Opferzeugen

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In BGer 6B_324/2011 vom 26.10.2011 stellt das BGer fest, dass das Recht, einem Opfer via Videobefragung indirekt Ergänzungsfragen zu stellen, dem Beschuldigten und dem Verteidiger in der Regel gemeinsam zu (Art. 6 Abs. 3 lit. d EMRK; Art. 29 Abs. 2 und Art. 32 Abs. 2 BV; Art. 153 StPO).

Haftung des Geschäftsherrn nach Art. 55 Abs. 1 OR

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Gemäss BGer 4A_321/2011 vom 3.10.2011 haftet der Geschäftsherr für ausserordentliche und nicht vorhersehbare Ereignisse nicht, welche von einer Baustelle ausgehen. In casu ging es um einen Musiker, der auf dem Weg zu einer Musikprobe an einer Baustelle vorbeiging und aufgrund eines lauten hochfrequenten Lärms im linken Ohr ein Knalltrauma mit Pfeif-Tinnitus erlitt. More