Beweislage bei ärztlichen Behandlungsfehlern

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Aus iusfocus, Dez. 2014, Heft, 12, S. 17:

Der Kausalitätsbeweis bei ärztlichen Behandlungsfehlern hängt davon ab, ob ein Tun oder Unterlassen des fehlbaren Arztes vorliegt. Bei Unterlassungen hat der Geschädigte die hypothetische Kausalität mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nachzuweisen; beim aktiven Tun des Arztes muss der Beweis der natürlichen und adäquaten Kausalität durch den Geschädigten ­erbracht werden, dem Haftpflichtigen steht dann der (strikte) Entlastungsbeweis des rechtmässigen Alter­nativverhaltens offen. More

Zivilverfahren: Aktenschluss

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In BGE 140 III 312 ging es um die Frage, bis wann neue Tatsachen und Beweismittel in den Prozess eingebracht werden können. Das BGer hiel in der Regeste fest was folgt:

Nach einem zweifachen Schriftenwechsel tritt der Aktenschluss ein, unabhängig davon, ob noch eine Instruktionsverhandlung stattfindet. Neue Tatsachen und Beweismittel können danach nur noch nach den Voraussetzungen von Art. 229 Abs. 1 ZPO in den Prozess eingebracht werden (E. 6.3.2). More

Zivilverfahren: Beweiswürdigung bei unberechtigter Verweigerung der Mitwirkung einer Partei

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In BGE 140 III 264 hielt das BGer in der Regeste Folgendes fest:

Art. 157, 160 und 164 ZPO; Art. 105 Abs. 1 und Art. 97 BGG. Beweiswürdigung bei unberechtigter Verweigerung der Mitwirkung einer Partei. Verbindlichkeit der vorinstanzlichen Beweiswürdigung für das Bundesgericht.

Es bestehen keine Vorgaben (Art. 157 ZPO), welche Schlüsse der Sachrichter aus dem Umstand ziehen soll, dass eine Partei bei der Beweiserhebung unberechtigterweise nicht mitwirkt.
Die vor Bundesgericht erhobene Rüge, Art. 157 oder 164 ZPO sei verletzt, ändert nichts daran, dass das Ergebnis der vorinstanzlichen Beweiswürdigung für das Bundesgericht grundsätzlich verbindlich ist (Art. 105 Abs. 1 BGG). Voraussetzungen der Anfechtung der vorinstanzlichen Sachverhaltsfeststellungen (Art. 97 BGG) und Begriff der Willkür (Art. 9 BV) im Zusammenhang mit der Beweiswürdigung (E. 2.3).

Bei unberechtigter Mitwirkungsverweigerung handelt es sich also um einen Umstand unter anderen, der in die freie Beweiswürdigung i.S.v. Art. 157 ZPO hineinfliesst (vgl. Rüetschi, Berner-Komm ZPO, N 4 ff. ad Art. 164 ZPO).

Rechtsschutz in klaren Fällen – Einreden und Einwendungen des Beklagten

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In BGE 138 III 620 ging es um die Anforderungen an die Bestreitung des eingeklagten Anspruchs in tatsächlicher Hinsicht (E. 5.1.1) sowie um die Konsequenz für das Gelingen des Beweises der anspruchsbegründenden Tatsachen durch den Kläger. Das Bundesgericht hat Folgendes festgehalten: More

Vorsorgliche Beweisführung: Schutzwürdiges Interesse

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Das Kantonsgericht St. Gallen (KGer SG) hat im Entscheid BS.2012.5 vom 5.4.2012 festgehalten, dass im Rahmen der vorsorglichen Beweisführung keine hohen Anforderungen an das Erfordernis des schutzwürdigen Interesses an der Beweiserhebung gestellt werde dürfen. Es genügt, das Interesse glaubhaft zu machen. Schutzwürdig ist auch das Interesse an der Abklärung von Beweis- und Prozessinteressen. Das Gericht hält fest, dass einem solchen Gesuch grundsätzlich immer stattzugeben sei, ausser es liege ein offensichtlicher Rechtsmissbrauch i.S.v. Art. 2 Abs. 2 ZGB vor. More

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