Grenzen der Rechtenschaftspflicht des Beauftragten

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In BGer 4A_144/2012 vom 11.9.2012 ging es um eine Streitigkeit zwischen einem Anwalt und seinem ehemaligen Klienten. Strittig war die Honorarrechnung des Anwaltes. Der Klient hat bemängelt, die Rechnung des Anwaltes lasse keine Überprüfung der erbrachten Leistungen bzw. deren Angemessenheit zu, weil bloss der Gesamtaufwand und nicht die einzelnen Positionen angegeben werden. More

Gefälligkeit vs. Vertrag – Haftung des Gefälligen

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In BGE 137 III 539 ging es um Kinderhüten unter Nachbarinnen für eine beschränkte Dauer. Das BGer hat es als Gefälligkeitshandlung (ohne Rechtsbindungswillen) qualifiziert und nicht als Vertrag (Auftrag). Zur Haftung des Gefälligen hat das Bundesgericht Folgendes festgehalten (Regeste):

Der Gefällige haftet nach den Grundsätzen über die unerlaubte Handlung (E. 5.1); dabei gilt grundsätzlich der eingeschränkte Sorgfaltsmassstab der eigenüblichen Sorgfalt (diligentia quam in suis) More

Wirtschaftsfreiheit und amtliche Verteidigung

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In BGer 1B_81/2010 vom 4.5.2010 hält das Bundesgericht fest, dass der amtliche Verteidiger sich nicht auf Art. 27 BV berufen kann, insbesondere um dadurch einen Wechsel der amtlichen Verteidigung zu verlangen.

3.
Der Beschwerdeführer 2 [jener Rechtsanwalt, der als neuer amtliche Verteidiger eingesetzt werden wollte] macht eine Verletzung der Wirtschaftsfreiheit im Sinne von Art. 27 BV geltend. Es mag offen bleiben, ob der angefochtene Entscheid in dieser Hinsicht einen Endentscheid darstellt. More