Begriff des Streitgegenstandes im Zivilprozessrecht

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Die Frage ist, ob für die Bestimmung des Streitgegenstandes in einem Zivilprozess ausschliesslich die Rechtsbegehren massgebend sind (sog. eingliedrig) oder der Antrag und der Sachverhalt dafür entscheidend sind (zweigliedrig). Die h.L. und das BGer folgen dem zweigliedrigen Streitgegenstandsbegriff.

Aus BGE 97 II 390: More