Rechtsabklärung: Verjährung und Rückweisung der Klage

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Dieser Rechtsabklärung liegt folgender Sachverhalt (stark vereinfacht) zur Grunde: In einer Mietstreitigkeit reicht K eine Klage gegen B ein wegen einer Forderung, die vor 9.5 Jahren entstanden ist. Nach Eingang der Rechtschriften wird die Hauptverhandlung nach einem Jahr angesetzt. B ist der Auffassung, dass die Klage mangels funktioneller Zuständigkeit zurückzuweisen sei, da zuvor keine Schlichtungsverhandlung vor dem Mietamt stattgefunden habe.

Angenommen die Klage wird zurückgewiesen: Steht dem B die Verjährungseinrede zur Verfügung? More