Rechtsmissbräuchliche Betreibung

No Comments

In einem Berner Fall hat das BGer in BGE 140 III 481 sich mit der Frage der Nichtigkeit der Betreibung auseinandergesetzt, weil diese in rechtsmissbräuchlicher Weise (Art. 2 ZGB) eingeleitet wurde:

E. 2.3.1 2.3.1 Jedermann hat in der Ausübung seiner Rechte und in der Erfüllung seiner Pflichten nach Treu und Glauben zu handeln (Art. 2 Abs. 1 ZGB). Der offenbare Missbrauch eines Rechtes findet keinen Rechtsschutz (Art. 2 Abs. 2 ZGB). Nach der Rechtsprechung, die das Obergericht richtig wiedergibt, ist eine Betreibung nur in Ausnahmefällen wegen Rechtsmissbrauchs nichtig. More

Nichtigkeit der Schikanebetreibung

No Comments

In OGer ZH PS120160-O/U vom 23.10.2012 hält die Aufsichtsbehörde fest, dass eine Betreibung nichtig ist, wenn damit offensichtlich sachfremde Ziele verfolgt werden, die mit der Zwangsvollstreckung nicht das Geringste zu tun haben. Die Betreibung von Organen einer Gesellschaft – wie dies in casu der Fall war – , um Druck auf die Gesellschaft selber zu machen, ist rechtsmissbräuchlich und führt zur Nichtigkeit der Betreibung.

Die Aufsichtsbehörde kann dies jedenfalls dann feststellen, wenn – wie im vorliegenden Fall – mangels rechtskräftiger Beseitigung des Rechtsvorschlages die Feststellungsklage nach Art. 85a SchKG nicht offen steht.