Beweislage bei ärztlichen Behandlungsfehlern

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Aus iusfocus, Dez. 2014, Heft, 12, S. 17:

Der Kausalitätsbeweis bei ärztlichen Behandlungsfehlern hängt davon ab, ob ein Tun oder Unterlassen des fehlbaren Arztes vorliegt. Bei Unterlassungen hat der Geschädigte die hypothetische Kausalität mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nachzuweisen; beim aktiven Tun des Arztes muss der Beweis der natürlichen und adäquaten Kausalität durch den Geschädigten ­erbracht werden, dem Haftpflichtigen steht dann der (strikte) Entlastungsbeweis des rechtmässigen Alter­nativverhaltens offen. More

Sistierung des nachehelichen Unterhalts bei Konkubinat

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Mit Urteil ZR 110/2001, S. 59 vom 2.11.2010 hat das Obergericht des Kantons Zürich, I. Zivilkammer bei nicht gefestigten Konkubinaten (d.h. jene, welche noch nicht fünf Jahre gedauert haben) Folgendes entschieden:

Das Konkubinat von zwei voll erwerbstätigen Partnern stellt eine Unkosten mindernde Lebensgemeinschaft dar. Resultiert daraus eine wesentliche und voraussichtlich dauernde finanzielle Verbesserung für die Unterhaltsgläubigerin, ist eine befristete Herabsetzung bzw. Sistierung des nachehelichen Unterhalts angezeigt, auch wenn kein qualifiziertes Konkubinat mit einer vermuteten Unterstützungspflicht vorliegt. More